DIESES FORMULAR IST FÜR NATÜRLICHE PERSONEN

Ein Einzelunternehmen wird als „natürliche Person“ betrachtet, da es von einer einzelnen Person geführt wird. Daher ist bei einem Einzelunternehmen die Auswahl „natürliche Person“ erforderlich.
Alle anderen Rechtsformen fallen nicht unter den Begriff der natürlichen Person und müssen entsprechend als „juristische Person“ gekennzeichnet werden.

Kassensystem Meldepflicht - Hinterlegung der Daten in Ihrem Kassensystem

Dieses Formular ist für jedes Kassensystem einzeln auszufüllen. Mobilgeräte / Orderhandys, die mit einem Hauptkassensystem verbunden sind und nicht über eine eigene TSE und Datenbank verfügen, müssen nicht einzeln angemeldet werden. In einem Gastronomiebetrieb ist daher i.d.R. nur ein System zu melden.

Bei mehreren Standorten ist immer die Hauptkasse (im Verbund) vom jeweiligen Standort gemeldet werden.


























Angaben zum Kassensystem






Folgende Angaben nur Ausfüllen, falls die Betriebsstätte (Filiale) abweichend vom Unternehmenshauptsitz ist.


















Ansprechpartner bei Rückfragen (wird nicht in der Kasse hinterlegt)








Bestätigungen










Sollten Sie mehr als eine Filiale / Betriebsstätte haben, müssen Sie dieses Formular für jede Filiale / Betriebsstätte erneut ausfüllen.

Hinweise zur ELSTER-Steuernummer:

Sie müssen Ihre Steuernummer in die 13-stellige bundeseinheitliche ELSTER-Steuernummer umwandeln, falls diese Ihnen noch nicht vorliegt.
 
Beispiele für eine in Baden-Württemberg befindliche Steuernummer:
12345/67890 wird zu 2812034567890
012/345/67890 wird zu 2812034567890
 
Weitere Unterstützung finden Sie auch im Hilfeportal von ELSTER.
 
 

In der unteren Tabelle wird die Darstellung einer Steuernummer in dem Standardschema der Länder und in dem dazugehörigen vereinheitlichten Bundesschema gezeigt. Mit Hilfe der Tabelle kann eine Steuernummer in das gewünschte Format umgewandelt werden. Bei einer Steuernummer aus dem Land Hessen ist darauf zu achten, dass nach dem Standardschema der Länder die führende "0" nicht vergessen wird.
Bei der Darstellung eines Schemas werden folgende Bezeichnungen verwendet: F = Ziffer der Finanzamtsnummer, B= Ziffer der Bezirksnummer, U = Ziffer aus der persönlichen Unterscheidungsnummer, P = Prüfziffer

Bundesland Standardschema der Länder Vereinheitlichtes Bundesschema
Baden-Württemberg FF/BBB/UUUUP 28FF0BBBUUUUP
Bayern FFF/BBB/UUUUP 9FFF0BBBUUUUP
Berlin FF/BBB/UUUUP 11FF0BBBUUUUP
Brandenburg FFF/BBB/UUUUP 3FFF0BBBUUUUP
Bremen FF/BBB/UUUUP 24FF0BBBUUUUP
Hamburg FF/BBB/UUUUP 22FF0BBBUUUUP
Hessen 0FF/BBB/UUUUP 26FF0BBBUUUUP
Mecklenburg-Vorpommern FFF/BBB/UUUUP 4FFF0BBBUUUUP
Niedersachsen FF/BBB/UUUUP 23FF0BBBUUUUP
Nordrhein-Westfalen FFF/BBBB/UUUP 5FFF0BBBBUUUP
Rheinland-Pfalz FF/BBB/UUUUP 27FF0BBBUUUUP
Saarland FFF/BBB/UUUUP 1FFF0BBBUUUUP
Sachsen FFF/BBB/UUUUP 3FFF0BBBUUUUP
Sachsen-Anhalt FFF/BBB/UUUUP 3FFF0BBBUUUUP
Schleswig-Holstein FF/BBB/UUUUP 21FF0BBBUUUUP
Thüringen FFF/BBB/UUUUP 4FFF0BBBUUUUP
 

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