Registrierkassenpflicht Deutschland
Ab wann Sie gilt und für wen (Gastronomie, Einzelhandel und co) erfahren Sie hier.
Registrierkassenpflicht
Viele Unternehmer sprechen hin und wieder von der Pflicht eine Registrierkasse in ihrem Unternehmen zu führen. Das stimmt Stand Mitte 2023 jedoch nicht. Eine generelle Pflicht gibt es bis dato tatsächlich weder für den Einzelhandel, noch für die Gastronomie, Friseure, Kleinunternehmer und alle anderen Branchen.
Erste Hinweise deuten allerdings darauf hin, dass es eine Kassenpflicht wahrscheinlich bis spätestens 2025 geben wird. Eher bereits in Mitte 2024.
Zwar hat es in den vergangenen Jahren immer wieder Gesetzesänderungen gegeben wie etwa die Einführung der GDPdU in 2015, die GoBD in 2017 oder etwa die Kassensicherungsverordnung und Belegausgabepflicht in 2020. Nach wie vor ist man jedoch nicht verpflichtet überhaupt ein Kassensystem zu haben und kann daher nach wie vor eine offene Ladenkasse in seinem Unternehmen betreiben. Es gibt allerdings auch hier einige Anforderungen, die wir weiter unten beschreiben.
Doch was hat es mit der Pflicht auf sich von der alle Gewerbetreibende sprechen?
TSE Kassenpflicht seit 2020
Wer bereits eine Registrierkasse besitzt ist seit dem 01.01.2020 verpflichtet, eine TSE im bestehenden Kassensystem nachzurüsten oder eine komplett neue Kasse anzuschaffen. Das weiter benutzen eines Systems ohne TSE ist streng verboten und wird aktuell mit sehr hohen Strafen des Finanzamts nachverfolgt.
Das wichtigste in aller Kürze, was Sie benötigen:
✔️ 2017 - GoBD-fähige Kasse mit einer Verfahrensdokumentation
✔️ 2018 - Kassennachschau - immer alle Dokumente parat halten!
✔️ 2020 - TSE fähige Kasse
✔️ 2020 - Belegausgabepflicht (Bondrucker an!)
✔️ 2020 - DSFinV-K Datenstandard im Kassensystem aktiviert durch Softwareupdate
✔️ 2023 - Fristende der TSE am 01.01.2023
✔️ 2024 - Einführung der Kassenpflicht (?)
Registrierkassenpflicht - wer ist betroffen?
Grundsätzlich darf man Mitte 2023 nach wie vor eine offene Ladenkasse führen. Eine Pflicht ein Kassensystem zu führen gibt es in Deutschland nicht. Das betrifft sämtliche Branchen; insbesondere daher auch die Gastronomie, Einzelhandel aber auch Dienstleister, Wochenmärkte und Vereine.
Insbesondere Unternehmer mit geringen Umsätzen werden dadurch geschützt. Pflicht ist es hingegen nur - wenn man eine Kasse hat - diese auf dem neuesten Stand zu haben samt TSE und co! Durch diese werden Manipulationen ausgeschlossen. Die bereits länger bestehende Einzelaufzeichnungs- und Belegausgabepflicht runden die Transparenz gegenüber dem Finanzamt ab.
Offene Ladenkasse Anforderungen
Wer keine Registrierkasse möchte hat dennoch einige Anforderungen, die durch die neuesten Gesetzgebungen nicht einfach zu erledigen sind. Da dem Finanzamt klar ist, dass mit einer offenen Ladenkasse schneller mannipuliert werden kann als bei einer modernen Kasse wird in diesem Sektor verschärft kontrolliert. Dies passiert häufig in Form einer Kassennachschau, bei der die Bestände auf Unstimmigkeiten kontrolliert werden. Gerade wenn es doch mehrere Belege pro Tage werden, ist eine offene Ladenkasse praktisch nicht mehr handzuhaben, da die Anforderungen der Belegerstellung zu groß sind.
Dies sind insbesondere:
✔️ Angaben aus §14 UStG - Identität Verkäufer (Name, Firma, Anschrift, Steuernummer)
✔️ Einzelaufzeichnungspflicht >> Verkauftes Produkt, Art der Dienstleistung
✔️ Betrag pro Ware, Einzelpreis, Gesamtpreis, Summe
✔️ getrennt nach 19% und 7% Umsatzsteuer
Darüber hinaus unter anderem:
✔️ Bareinnahmen in Kassenbericht dokumentieren (fortlaufend nummeriert) - Kein Excel!
✔️ Bargeldbestand zählen, Einzahlungen, Auszahlungen, Wechselgeld, Abschöpfung - alles muss dokumentiert werden
Bereits bei 20 Belegen bzw. Rechnungen pro Tag steht der Aufwand handschriftliche Belege korrekt zu erstellen in keiner Relation zu dem Preis eines Kassensystems.
Da Zeit bekanntlich Geld ist armortisiert sich ein System in der Regel doch sehr schnell. Wir bieten kostengünstige Systeme und das Beste - wir programmieren die Syteme fertig und ersparen Ihnen sich mit Bedienungsanleitungen herumzuärgern.
Übrigens: Moderne Kassensysteme haben bereits EC-Cash Kartenlesegeräte integriert.
Ausblick Registrierkassenpflicht
Es wird sich anhand vieler vergangener und künftiger Kassennachschauen zeigen, wieviel Handlungsbedarf es in Deutschland rund um die Kassen gibt. Der Bundesrechnungshof hat 2022 bereits angeregt, dass eine Registrierkassenpflicht für Betriebe ab einem bestimmten Umsatz (z.B. x Tausend Euro Jahresumsatz) Sinn macht.
Durch die Einengung der summarischen Kassenführung wurde ein weiterer Schritt in Richtung Registrierkassenpflicht unternommen. Demnach wurde in einem BMF (Bundesfinanzministerium) Schreiben vom 12.01.2022 hinzugefügt: „Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 146 Abs. 1 Satz 3 AO ist die Zumutbarkeit nicht gesondert zu prüfen.“
Die häufigere Sanktionierung der Belegausgabepflicht mit Geldstrafen wird zusätzlich "das Aus" der offenen Ladenkasse beschleunigen - denn in der handschriftlichen Führung von Belegen und Quittungen ist das Nachkommen der Pflichten in 100%iger Korrektheit nahezu unmöglich.
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Welche Arten von Unternehmen sind von der Kassenpflicht betroffen?
Sobald die Registrierkassenpficht verpflichtend wird in Deutschland, wird es auch keine bis wenige Ausnahmen geben. Das heißt, dass insbesondere der Einzelhandel, Gastronomen sowie Dienstleister von der Pflicht betroffen sein werden, die bis dato noch mit keiner Kasse arbeiten. Es wird also vor allem kleinere Betriebe treffen, da größere Betriebe meist bereits über eine solche Registrierkasse verfügen.
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Gibt es Ausnahmen von der Kassenpflicht?
Es ist davon auszugehen, dass es eine Ausnahmeregelung von der Pflicht zur Nutzung einer Registrierkasse geben wird. Diese wird kleinere Betriebe mit nur sehr geringen Umsätzen pro Jahr betreffen.
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Was sind die Konsequenzen, wenn ein Unternehmen gegen die Kassenpflicht verstößt? Mit welchen Strafen ist zu rechnen?
Es gibt bereits heute zahlreiche Bußgelder und Strafen, die beim Einsetzen nicht ordnungsgemäßer Systeme anfallen. Daher ist auch davon auszugehen, dass es erhebliche Strafen geben wird bei Zuwiderhandlung der Kassenpflicht in Deutschland. Die aktuellen Strafen bspw. für den Nicht-Einsatz einer TSE im Kassensystem wird in §379 Abs. 1 Nr. 3 der Abgabenordnung geregelt.
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Welche Vorteile bietet die Kassenpflicht für die Steuerbehörden und die Gesellschaft?
Durch die Einführung der Kassenpflicht werden den Steuerbehörden nicht nur die Prüfungen vereinfacht. Es ist ebenso von erheblichen Mehreinnahmen für den Staat zu rechnen, da insbesondere bei der Nutzung der offenen Ladenkasse oftmals mit einer fehlerhaften Versteuerung auszugehen ist. Die Einführung der Pflicht führt mithin zu einem höheren Maß an Gerechtigkeit in der Gesellschaft.
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Gibt es eine gesetzliche Grundlage für Sie Kassenpflicht?
Sobald die Pflicht für Registrierkassen veröffentlicht wird, wird diese höchstwahrscheinlich durch die Abgabenordnung (kurz: AO) geregelt werden.
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Gibt es eine Übergangsfrist für die Umsetzung der Registrierkassenpflicht?
Eine generelle Kassenpflicht in Deutschland umzusetzen verlangt dem Kassenfachhandel einiges ab. Es wird Lieferschwierigkeiten sowie Engpässe bei den Auslieferungen & Dienstleistungen geben. Dahingehend wird die Pflicht auch frühstmöglich mit einem Fristende bekannt gegeben werden.
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Gibt es eine Alternative zu einer Registrierkasse?
Grundsätzlich gibt es mittlerweile neben den einfachen Registrierkassen auch computerbasierte All-in-One Kassensysteme, die es in stationären oder auch mobiler Bauform gibt. Achten Sie bei der Anschaffung eines Systems, dass neben der Gesetzeskonformität auch ein hohes Maß an Benutzerfreundlichkeit gewährleistet ist. Mit den modernen POSSUM Kassensysteme werden neben verschiedenen Größen auch immer direkt ein integriertes Kartenzahlungs-Terminal mit angeboten. Nutzen Sie die Registrierkassenpflicht um nicht nur Ihrer Pflicht nachzukommen sondern auch direkt Ihren Betrieb digital fit zu machen.