Datensatz der Finanzverwaltung - Kasse | DSFinV-K
Hier finden Sie alle Informationen zur neuen DSFinV-K. Diese gilt fortan für alle Kassensysteme und Registrierkassen in Deutschland.
Im Januar / Februar 2019 wurde der Datenstandard erstmals von den obersten Finanzbehörden vorgestellt und ist im § 146a Abs. 1 Satz 1 AO i. V. m. § 1 Satz 1 KassenSichV definiert und ab dem 01.01.2020 verpflichtend für jedes Kassensystem.
Der Hersteller des Kassensystems soll dann egal sein, da die erzeugten Daten den selben Aufbau haben. So ist es beispielsweise egal ob Sie eine CASIO oder eine Vectron Kasse haben. Die Einzeldaten, die die Kasse erzeugt sind im selben Format.
Dieser strukturierte Datensatz ist durch das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" notwendig geworden, welches zum 01.01.2020 in Kraft tritt. Genauer handelt es sich um die "einheitliche digitale Schnittstelle" für Kassensysteme.
Die DSFinV-K gilt für elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen (vgl. AEAO zu § 146a, Nr. 1.2). Die DSFinV-K 2.0 ist die Beschreibung der Exportschnittstelle aus elektronischen Aufzeichnungssystemen für die Datenträgerüberlassung ("Z3-Zugriff"). Diese ist zwingend für Steuerprüfungen oder auch Kassennachschauen erforderlich.
Die einheitliche Struktur der Datenfelder erleichtert die Prüfung um ein vielfaches. Die exportierten Daten sind im Falle einer Prüfung durch einen Beamten auf einem Datenträger auszuhändigen.
Einheitlich digitale Schnittstelle | Datenstruktur Standard
- Vorgangstyp - trifft Aussage über Verbuchung
- Bruttoumsatz je Steuersatz (Feld Brutto / UST Satz)
- Zahlbetrag je Zahlart (Feld Zahlart Betrag / Zahlart Typ)
- Menge
- Bezeichnung der Ware (meistens Artikeltext)
- Preis pro Einheit (Feld Brutto)
DSFINV-K Anwendungserlass Schreiben Download
Hintergrund der DSFINV-K
Bislang war es jedem Kassensysteme bzw. Apphersteller selbst überlassen, wie die Daten systemintern geschrieben und verarbeitet werden. Damit ist nun Schluss. Alle erzeugten Finanzdaten sollen die selbe Datenstruktur bekommen. Damit können Kassendaten einheitlich verarbeitet und interpretiert werden. Durch den Anwendungserlass §146a AO on Verbindung mit der technischen Sicherheitseinrichtung war diese Schnittstelle absolut erforderlich. Nur durch diese ist eine einfache Außenprüfung / Kassenachschau ohne weiteres machbar. Die einheitliche digitale Schnittstelle besteht aus der Einbindungsschnittstelle, der Exportschnittstelle sowie der DSFinV-K.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BZSt:
Aktuelles zur DSFinV-K Version 2.4:
Die DSFinV-K in der Version 2.4 beinhaltet redaktionelle Änderungen und Anpassungen an die Neufassung des AEAO zu § 146a ab dem 1. Januar 2024. Inhaltliche Änderungen zur Version 2.3 erfolgten nicht. Deshalb ist eine Anwendung der DSFinV-K in der Version 2.3 ausreichend und Systeme müssen nicht an die Fassung 2.4 angepasst werden.