Hinweis: Wir beantworten keine Fragen dazu, wie ein Ausfuhrschein auszufüllen ist oder ähnliche Fragen rund um den Ausfuhrschein. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Zollbehörde.
Ausfuhrscheine ab 50 Euro (Schweiz)
Im Dezember 2019 wurde beschlossen, dass ab dem 01.01.2020 nur noch Ausfuhrscheine ab 50 Euro in Deutschland für Schweizer Kunden erstellt werden dürfen. Dazu gibt es eine Reihe an Sonderregelungen und Hinweise, die zwingend zu beachten sind.
Das Merkblatt informiert Unternehmer und ausländische Käufer über die Umsatzsteuer- bzw. Mehrwertsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr, also Ausfuhren für den privaten Bedarf. Andere Fallgestaltungen von Ausfuhrlieferungen der Einzelhandelsunternehmer werden nicht erläutert.
Ausfuhrlieferungen von Unternehmern sind umsatzsteuerfrei. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Verkäufe von Unternehmern an Reisende aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU). Man spricht vom „Export über den Ladentisch“. Die Steuerbefreiung wird dem Unternehmer gewährt, wenn
- der Käufer im Drittlandsgebiet ansässig ist,
- die Waren innerhalb von drei Monaten nach Kauf in das Drittlandsgebiet gelangen und
- der Gesamtwert der Lieferung einschließlich Umsatzsteuer 50 Euro übersteigt.
Eine unmittelbare Steuererstattung durch die Finanzämter an die Käufer ist nicht möglich.
Bundesfinanzministerium Ausfuhrschein Schreiben
Das komplette Schreiben des Bundesfinanzministeriums finden Sie hier.
Ausfuhrschein Formular Muster
Das neueste Ausfuhrschein Formular für die Mehrwertsteuerrückerstattung als Formular finden Sie hier.