... oder ganz genau: Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff
In der GoBD sind die Aufbewahrung von steuerrelevanten Daten geregelt. Diese müssen 10 Jahre lang digital archiviert und jederzeit vorlegbar sein. Sollten diese nicht gesetzeskonform vorliegen werden Sie als Unternehmer geschätzt.
Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite und bekommen alle notwendigen Informationen. Und sollte Ihnen etwas unklar sein sind wir jederzeit für Sie telefonisch oder per Mail erreichbar.
digitale Daten (nicht mehr nur Z-Berichte), fortlaufende Rechnungsnummern
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