Korrekt getrennte Verbuchung von unbaren Zahlungsvorgängen (Kreditkarten, Debitkarten) im Kassensystem
Mit dem Schreiben vom 06. August mit dem Titel "Informationen zum Thema >>Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung<< S 0315-St 42" wurde nun offiziell durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe des Bundeslandes Baden-Württemberg die getrennte Verbuchung unbarer Zahlungsvorgänge festgelegt.
Demnach gilt folgendes (siehe Seite 3 im Dokument):
Das bedeutet im Klartext, dass an Kassensysteme nicht mehr nur eine "Bar" und eine "EC" Taste programmiert sein darf.
Im Kassensystem müssen alle so genannten "Kartenschemes", d.h. MasterCard, VISA, AMEX, Maestro, V-Pay usw. hinterlegt sein.
Darüber hinaus wird in der KassenSichV §2 "die Zahlungart" beschrieben. In §146a AO Absatz 3.6.6.1 werden die Zahlarten (in der DSFinV-K) darüber hinaus genauer definiert.
Korrekte Verbuchung von Zahlarten im Kassensystem (Beispiel)
Wenn ein Kunde also beispielsweise mit einer MasterCard bezahlt muss man zwingend im Kassensystem den Zahlweg "MasterCard" auswählen.
Wenn ein Kunde mit MasterCard bezahlt darf man nicht mehr auf der Kasse "einfach auf EC oder Kreditkarte drücken", um den Zahlungsvorgang abzuschließen!
Korrekte Verbuchung Zahlwege im Kassensystem [Lösung]
Es gibt zwei Wege, die Sie zur korrekten Verbuchung der Zahlwege bringen.
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Das Kassensystem wird bereits bei der Auslieferung mit allen Kartenschemes programmiert.
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Das Kassensystem wird per ZVT/OPI Schnittstelle mit dem Kartenlesegerät/ Kartenterminal verbunden und sendet nachdem die Zahlung erfolgreich war, den Zahlweg an die Kasse zurück. Somit wird im Kassensystem der Zahlweg korrekt getrennt verbucht.