Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) - Kasse 2020
Die Kassensicherungsverordnung ist ein vom Bund verabschiedetes Gesetz welches bis zum 31.12.2019 bzw. 01.01.2020 deutschlandweit umgesetzt werden muss.
Mit der Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung - KassenSichV) vom 26. September (BGBl. I S. 3515) werden die Anforderungen des § 146a der Abgabenordung (AO) präzisiert.
Kassensicherungsverordnung (TSE / BSI) legt fest:
- welche elektronischen Aufzeichnungssysteme von der Regelung des § 146a AO umfasst sind,
- wann und in welcher Form eine Protokollierung der digitalen Grundaufzeichnung im Sinne des § 146a AO zu erfolgen hat,
- wie diese digitalen Grundaufzeichnungen zu speichern sind,
- die Anforderungen an eine einheitliche digitale Schnittstelle (DSFinV-K),
- die Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung (TSE),
- die Anforderungen an den auszustellenden Beleg sowie
- die Kosten der Zertifizierung.
Dabei geht es darum, die Daten in den Kassensystemen zusätzlich zu verschlüsseln um eine einheitliche Verschlüssung der Kassendaten in Deutschland zu gewährleisten. Ein ähnliches Gesetz gibt es bereits in Österreich (RKSV). Hier werden alle Kassendaten mit einem Tax Identification Module (TIM Card) verschlüsselt und ein QR Code wird auf dem Kassenbon drauf gedruckt. Hiermit kann die Echtheit des Bons sofort und ohne großen Aufwand sofort bestätigt werden.
Eine Kassenmanipulation ist somit ausgeschlossen.