Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) - Kasse 2020
Die Kassensicherungsverordnung ist ein vom Bund verabschiedetes Gesetz welches bis zum 31.12.2019 bzw. 01.01.2020 deutschlandweit umgesetzt werden muss.
Mit der Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung - KassenSichV) vom 26. September (BGBl. I S. 3515) werden die Anforderungen des § 146a der Abgabenordung (AO) präzisiert.
Kassensicherungsverordnung (TSE / BSI) legt fest:
- welche elektronischen Aufzeichnungssysteme von der Regelung des § 146a AO umfasst sind,
- wann und in welcher Form eine Protokollierung der digitalen Grundaufzeichnung im Sinne des § 146a AO zu erfolgen hat,
- wie diese digitalen Grundaufzeichnungen zu speichern sind,
- die Anforderungen an eine einheitliche digitale Schnittstelle (DSFinV-K),
- die Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung (TSE),
- die Anforderungen an den auszustellenden Beleg sowie
- die Kosten der Zertifizierung.
Dabei geht es darum, die Daten in den Kassensystemen zusätzlich zu verschlüsseln um eine einheitliche Verschlüssung der Kassendaten in Deutschland zu gewährleisten. Ein ähnliches Gesetz gibt es bereits in Österreich (RKSV). Hier werden alle Kassendaten mit einem Tax Identification Module (TIM Card) verschlüsselt und ein QR Code wird auf dem Kassenbon drauf gedruckt. Hiermit kann die Echtheit des Bons sofort und ohne großen Aufwand sofort bestätigt werden.
Eine Kassenmanipulation ist somit ausgeschlossen.
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Was ist die Kassensicherungsverordnung und welche Anforderungen stellt sie an Unternehmen?
Die Kassensicherungsverordnung ist eine gesetzliche Regelung, die eingeführt wurde, um die Manipulation von elektronischen Kassensystemen einzudämmen. Sie regelt unter anderem, welche neuen Anforderungen an die Kassensysteme gestellt werden, damit diese in Deutschland eingesetzt werden dürfen. Das sind neben der TSE auch die DSFinV-K sowie weitere Merkmale.
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Welche Arten von Kassensystemen sind von der Kassensicherungsverordnung betroffen?
Grundsätzlich gibt es keine Ausnahmen in der Kassensicherungsverodnung. Das heißt, dass jedes Kassensystem in Deutschland den Anforderungen entsprechen muss. Dies schließt auch Kleinstunternehmen und Vereine ein.
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Gibt es spezifische technische Anforderungen, die Kassensysteme erfüllen müssen, um der Kassensicherungsverordnung zu entsprechen?
Ja. Neben der Integration der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (kurz: TSE) müssen auch die neuen Datenstandards der DSFinV-K umgesetzt werden. Wichtig zu wissen ist, dass nicht ein Kassensystem selbst in Deutschland zertifiziert ist. Zertifiziert wird in Deutschland nur die TSE.
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Welche Konsequenzen drohen Unternehmen, die gegen die Kassensicherungsverordnung verstoßen?
Bei Verstößen gegen die KassenSichV drohen empfindliche Bußgelder. Diese sind unter anderem in §379 Abs. 1 Nr. 3 der Abgabenordnung geregelgt. Alleine ein System zu nutzen, dass keine TSE integriert hat, zieht eine Strafe in Höhe von 25.000€ nach sich. Wir haben sämtliche Strafen detailiert aufgelistet.
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Wie kann ein Unternehmen sicherstellen, dass sein Kassensystem den Anforderungen der Kassensicherungsverordnung entspricht?
Im Wesentlichen muss jedes Unternehmen sicherstellen, dass eine TSE im Kassensystem angewandt wird und zugleich der Datenstandard DSFinV-K umgesetzt wird. Weiterhin sollten unter anderem die Anforderungen an die Belege geprüft werden ob diese bereits erfüllt werden. Im Zweifelsfall sollte man sich an den zuständigen Fachhandel wenden.